Das indonesische Sprachengesetz – das sollten Sie wissen.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag mit indonesischen Geschäftspartnern, bevor Sie diesen Artikel lesen

Was Sie mit bereits abgeschlossenen Verträgen tun sollten

Sprachengesetz IndonesienAuf Basis eines von der indonesischen Regierung verabschiedeten Gesetzes mit der Nummer 24 von 2009 zur Nationalflagge, Sprache, Wappen und Hymne, (das „indonesische Sprachengesetz“ – Law Number 24 of 2009 on National Flag, Language, Coat of Arms, and Anthem) hat das Bezirksgericht von West Jakarta am 10. Juli 2013 ein bahnbrechendes Urteil erlassen.

Dieses Urteil erklärt einen zuvor nur auf englischer Sprache geschlossenen Darlehensvertrag mit einem indonesischem Geschäftspartner für unwirksam.

Der Darlehensvertrag beinhaltete die Vergabe eines Darlehens von einem ausländischen Kreditgeber an einen indonesischen Schuldner. Die Unwirksamkeit desselben hatte weitreichende und unangenehme Folgen für den Darlehensgeber.

Das indonesische Sprachengesetz

Artikel 31 des indonesischen Sprachengesetzes sieht kurz zusammengefasst vor, dass alle Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen wenigstens auch eine Bahasa Indonesia Version beinhalten müssen. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass dies im Ergebnis alle Verträge beinhaltet. Also auch solche, die zwischen Unternehmen abgeschlossen werden.

Artikel 31 (2) des Sprachengesetzes sieht vor, dass die Vereinbarung neben der Nutzung der indonesischen Sprachei auch eine weitere Landessprache der nicht-indonesische Partei beinhalten darf.

Erstinstanzlich hat der High Court diese Entscheidung bestätigt.

Die Auseinandersetzung scheint nun in die zweite Instanz vor den obersten indonesischen Gerichtshof zu gehen.

Was heißt das für Sie?

Falls Sie Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen oder Unternehmen abschließen wollen, ist dringend anzuraten, auch eine Bahasa Indonesia des Vertrages zu erstellen.
Diese sollte von vereidigten Übersetzern erstellt und von indonesischen Anwälten überprüft werden. Übersetzungsfehler nicht juristisch geschulter Übersetzer zahlen Sie am Ende teuer.

Was tun bei laufenden Verträgen?

Bei bereits laufenden Verträgen sollte schnellstmöglich ein Kurzcheck auf Rechtsbeständigkeit durchgeführt werden. Notfalls sollte eine Bahasa Indonesia Version abgeschlossen und als Bestandteil zum Vertrag hinzugefügt werden.

Da sich in Indonesien leider die Rechtsvorschriften rasch ändern, ist bei der Gelegenheit auch generell ein Vertrags-TÜV anzuraten.

Wir helfen Ihnen gerne.

Warten Sie mit der Prüfung des Vertrages nicht, bis Sie Probleme mit dem Vertragspartner bekommen.

Er hat dann alle Vorteile in der Hand und wird vielleicht einer Erweiterung des Vertrages um eine Bahasa Indonesia Version nicht mehr zustimmen. Sprachengesetz Indonesien