Indonesien Negative List

Wollen Ausländer in Indonesien investieren, ist das vorherige Studium der sogenannten “Negative List” absolut unerlässlich, welche unter der Presidential Regulation No. 39 of 2014 erlassen wurde.

Diese untergesetzliche Regelung basiert auf dem Foreign Investment Law (Law Nr. 25/2007), welches regelt, dass ausländische Investitionen (oder foreign direct investment) durch ein Lizenzverfahren reguliert werden, welches in der Hand der staatlichen Investitionsbehörde BKPM liegt.

Einzig zulässige Form der direkten Investition als Gesellschafter ist durch eine beschränkt haftende Gesellschaft (ähnlich einer deutschen GmbH) in Form einer so genannten “PT PMA”.

Die Negative List

Negative List IndonesienIn der negative list wird sodann genau definiert, welche Art des Investments in welcher Höhe für Ausländer zulässig ist. So sind Investments in einigen Industrien für Ausländer in Indonesien gänzlich untersagt.

Andere Investments sind nur unter Bedingungen oder im Rahmen eines Joint Ventures mit indonesischen Partnern zulässig.

Generell können ausländische Investoren entweder 100 % Anteilseigner sein oder aber – basierend auf der Art der gewünschten Investition – Anteilshöhen von 45% bis 95% mit einem lokalen Joint Venture Partner halten. Negative List Indonesia

Die “Tücken” liegen hier im Detail und die genaue Klassifizierung des eigenen geplanten Investments sollte mithilfe deutschsprachiger lokaler Experten in Zusammenarbeit mit der staatlichen Investitionsbehoerde BKPM ermittelt werden.

Auf diese Weise vermeidet man später im Rahmen des Lizensierungsverfahrens mit der BKPM böse Überraschungen bei der Lizensierung des eigenen Investments, welches erhebliche Verzögerungen und auch lokale Glaubwürdigkeitsverluste mit sich bringen kann.

Gemeinhin wird die negative List in Indonesien von Ausländern ihrem Namen folgend auch als negativ empfunden. Aber wie jede Sache auf der Welt hat auch die negative List ihre positive Seite.

Immerhin wird gerade auch definiert, dass jede Art der Investition, die dort nicht verboten oder mit Bedingungen versehen ist, erlaubt ist. Die Negativliste regelt ausdrücklich, dass Geschäftsbereiche, die nicht in den Anlagen I und II aufgelistet sind, offen für Investitionen ohne Bedingungen sind.

Es ist also bis zu einem gewissen Grad – nach Prüfung durch lokale Experten – vorhersagbar, welche Art von Investments in der geplanten Weise zulässig sind und welche nicht.

Somit kann man der negative List durchaus positive Aspekte abgewinnen.

Sie können die negative List Indonesiens hier downloaden.

 

Das indonesische Sprachengesetz – das sollten Sie wissen.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag mit indonesischen Geschäftspartnern, bevor Sie diesen Artikel lesen

Was Sie mit bereits abgeschlossenen Verträgen tun sollten

Sprachengesetz IndonesienAuf Basis eines von der indonesischen Regierung verabschiedeten Gesetzes mit der Nummer 24 von 2009 zur Nationalflagge, Sprache, Wappen und Hymne, (das „indonesische Sprachengesetz“ – Law Number 24 of 2009 on National Flag, Language, Coat of Arms, and Anthem) hat das Bezirksgericht von West Jakarta am 10. Juli 2013 ein bahnbrechendes Urteil erlassen.

Dieses Urteil erklärt einen zuvor nur auf englischer Sprache geschlossenen Darlehensvertrag mit einem indonesischem Geschäftspartner für unwirksam.

Der Darlehensvertrag beinhaltete die Vergabe eines Darlehens von einem ausländischen Kreditgeber an einen indonesischen Schuldner. Die Unwirksamkeit desselben hatte weitreichende und unangenehme Folgen für den Darlehensgeber.

Das indonesische Sprachengesetz

Artikel 31 des indonesischen Sprachengesetzes sieht kurz zusammengefasst vor, dass alle Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen wenigstens auch eine Bahasa Indonesia Version beinhalten müssen. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass dies im Ergebnis alle Verträge beinhaltet. Also auch solche, die zwischen Unternehmen abgeschlossen werden.

Artikel 31 (2) des Sprachengesetzes sieht vor, dass die Vereinbarung neben der Nutzung der indonesischen Sprachei auch eine weitere Landessprache der nicht-indonesische Partei beinhalten darf.

Erstinstanzlich hat der High Court diese Entscheidung bestätigt.

Die Auseinandersetzung scheint nun in die zweite Instanz vor den obersten indonesischen Gerichtshof zu gehen.

Was heißt das für Sie?

Falls Sie Verträge mit staatlichen Einrichtungen, staatlichen Institutionen und indonesischen Staatsangehörigen oder Unternehmen abschließen wollen, ist dringend anzuraten, auch eine Bahasa Indonesia des Vertrages zu erstellen.
Diese sollte von vereidigten Übersetzern erstellt und von indonesischen Anwälten überprüft werden. Übersetzungsfehler nicht juristisch geschulter Übersetzer zahlen Sie am Ende teuer.

Was tun bei laufenden Verträgen?

Bei bereits laufenden Verträgen sollte schnellstmöglich ein Kurzcheck auf Rechtsbeständigkeit durchgeführt werden. Notfalls sollte eine Bahasa Indonesia Version abgeschlossen und als Bestandteil zum Vertrag hinzugefügt werden.

Da sich in Indonesien leider die Rechtsvorschriften rasch ändern, ist bei der Gelegenheit auch generell ein Vertrags-TÜV anzuraten.

Wir helfen Ihnen gerne.

Warten Sie mit der Prüfung des Vertrages nicht, bis Sie Probleme mit dem Vertragspartner bekommen.

Er hat dann alle Vorteile in der Hand und wird vielleicht einer Erweiterung des Vertrages um eine Bahasa Indonesia Version nicht mehr zustimmen. Sprachengesetz Indonesien

 

Forderungsdurchsetzung in Indonesien

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Wiewohl die außergerichtliche Streitbeilegung wohl am schnellsten und effektivsten ist, wird die Mehrzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen in Indonesien dennoch vor staatlichen Gerichten durchgeführt.

Oftmals haben es die Parteien auch zuvor versäumt, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu vereinbaren, so dass dann – in oft nicht mehr entspannter Gemütsverfassung – nur noch der Gang vor die Gerichte bleibt.

Wie auch vor deutschen Gerichten muss die anspruchsgeltendmachende Partei ihren Anspruch darlegen und beweisen.

Dies kann für deutschsprachige Kläger wegen bestehender Sprachbarrieren eine Herausforderung sein.

Dieselben müssen nämlich alle Ansprüche in der Landessprache Bahasa Indonesia vortragen bzw. übersetzen lassen.

Diese Uebersetzung muss durch einen vereidigten Dolmetscher durchgeführt werden. Auch alle Zeugen werden in der indonesischen Landessprache befragt und sämtliche Antworten muessen wiederum uebersetzt werden.

Selbstredend folgt hieraus das Risiko von Uebertragungs- und Ubersetzungsfehlern.

Wir empfehlen, gleich zu Beginn Experten und geschulte Fachkräfte bei der Vorbereitung der anspruchsbegründenden Tatsachen und einer Klage hinzuzuziehen, um kostenträchtige Fehler oder gar das Verlieren des Prozesses zu vermeiden.

Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters empfehlenswert

Die Streitparteien können entweder selber vor Gericht auftreten oder aber durch ihren Anwalt vertreten werden.
Somit ist das Hinzuziehen eines rechtlichen Beraters nicht zwingend. Vor dem Hintergrund der vorab geschilderten sprachlichen Barrieren und der ohnehin nicht möglichen effektiven Geltendmachung eigener Ansprüche in einem unbekannten Rechtssystem ist die Hinzuziehung eines mit dem lokalen Rechtssystem vertrauten indonesischen Anwalts aber dringend anzuraten.

Im Idealfall arbeiten Sie mit einer Kanzlei, in der sie sowohl deutschsprachige als auch indonesische Anwälte vorfinden. Vor einem indonesischen Gericht auftreten darf nämlich nur ein indonesischer Anwalt. Allerdings ist die vorherige Kooperation mit einem deutschen Anwalt zu empfehlen, um die vorab genannten Problem zu vermeiden. Dann können Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen.

Rechtsdurchsetzung in Indonesien

Haben Sie in Ihrem Vertrag mit der anderen Partei einen ausländischen Gerichtsstand (also die Zuständigkeit eines ausländischen, nicht indonesischen Gerichts) für Streitigkeiten vereinbart, wird es bei der Rechtsdurchsetzung in Indonesien im Falle eines für Sie positiven Richterspruches des ausländischen Gerichts dennoch Probleme geben. Indonesien hat keinen multilateralen oder bilateralen Vertrag mit anderen Nationen abgeschlossen, welcher die Durchsetzung ausländischer Richtersprueche zum Inhalt hat. Somit wird ein solcher in Indonesien auch nicht durchsetzbar sein.

Im Ergebnis muss der Streitfall vor einem indonesischen Gericht erneut anhängig gemacht werden, in welchem die Richter nicht an den ersten Richterspruch gebunden sind. Allerdings können die Erkenntnisse dieses Prozesses indiziell herangezogen werden.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands mit einem indonesischen Partner nur dann sinnvoll ist, wenn derselbe in dieser Jurisdiktion über bedeutende Vermögenswerte verfügt, in die dann nach einem positiven Richterspruch auch lokal vollstreckt werden kann.

Hilfestellung bei Rechts- und Forderungsdurchsetzung in Indonesien

Wir können Ihnen aufgrund unserer Kooperation mit indonesischen Partnern bei der Rechts- und Forderungsdurchsetzung in Indonesien behilflich sein. Besser ist noch, Sie lassen ihre Verträge mit indonesischen Geschäftspartnern vorab von uns überprüfen und mit einer wirksamen arbitration Schlichtungsklausel versehen. Wollen Sie im Streitfall gegebenenfalls gegen ihren Geschäftspartner in Indonesien vollstrecken, ist auch die Vereinbarung indonesischen Rechts von Vorteil.

Über die Vorteile dieser Schlichtungsklauseln werden wir in einem weiteren Artikel berichten.